Neue EH55-Förderung startet am 16. Dezember 2025 – Jetzt bietet sich eine einmalige Chance für Bauinteressenten

Die KfW startet am 16.12.2025 ein zeitlich befristetes Förderprogramm für Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden im Standard Effizienzhaus 55 (EH55). Diese Maßnahme soll den Neubausektor kurzfristig entlasten und bietet Bauherren wie Ersterwerbern die Möglichkeit, ihre Projekte deutlich günstiger zu finanzieren. Das Förderbudget ist jedoch begrenzt und endet automatisch, sobald die Bundesmittel von 800 Mio. Euro ausgeschöpft sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubauten oder Ersterwerbe von Wohngebäuden, die die energetischen Anforderungen des EH55-Standards erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude vollständig auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung setzt. Erlaubt sind unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Biomasse – fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen.

Ebenso muss zum Zeitpunkt des Antrags die Baugenehmigung bereits vorliegen, während der Baubeginn noch nicht erfolgt sein darf.

Konditionen des Förderprogramms

Das neue Programm ermöglicht KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeiten können bis zu 35 Jahre betragen, die Zinsbindung liegt bei bis zu 10 Jahren. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des bewilligten Kreditbetrags. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, kann aber auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Da es sich um ein einmaliges Förderfenster handelt, empfiehlt sich eine schnelle Prüfung der Förderfähigkeit.

Warum der Zeitpunkt besonders günstig ist

Die EH55-Förderung ist nur temporär verfügbar – ideal für Projekte, deren Bauanträge bereits gestellt oder genehmigt sind und bei denen der Baubeginn noch nicht erfolgt ist.

Auch für Ersterwerber lohnt sich der Blick auf diese Förderoption, wenn ihre geplanten Wohneinheiten ab oder nach dem 16.12. in den Verkauf gehen.

Wichtige technische und rechtliche Anforderungen

  • Einhaltung des Effizienzhaus-55-Standards
  • Vollständiger Einsatz nicht-fossiler Heizsysteme
  • Bauarbeiten dürfen frühestens am 16.12.2025 beginnen
  • Für Luftwärmepumpen gelten strengere Schallschutzanforderungen (2025: mind. 5 dB unter Ökodesign-Verordnung, ab 2026: mind. 10 dB)
  • Hybridheizungen mit fossilen Komponenten sind ausgeschlossen
  • Ein Wechsel aus bestehenden Förderzusagen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Mihm Thermobau unterstützt Bauherren umfassend

Für Bauinteressierte ist diese befristete Förderung eine attraktive Möglichkeit, Projekte schneller und kostengünstiger umzusetzen. Mihm Thermobau bietet hierbei Unterstützung in Form von Förderfähigkeitsprüfungen, Energie- und Planungskonzepten sowie der vollständigen Vorbereitung des Förderantrags.

Auch beim nachhaltigen Bauen spielt das Unternehmen eine große Rolle: Projekte können so geplant werden, dass zusätzlich die Anforderungen für „Klimafreundlicher Neubau“ sowie das QNG-Siegel erfüllt werden – was wiederum deutlich höhere Förderungen pro Wohneinheit ermöglicht.

Kontakt & Beratung

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